Einschätzung mit politischer Sprengkraft:

22. Juni 2023

ZZF veröffentlicht Gutachten zur Positivliste

Der ZZF hat heute die von ihm beauftragte „Gutachterliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit der Einführung einer nationalen Positivliste für Heimtiere“ veröffentlicht. Das von Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger von der Universität Bonn erstellte Gutachten belegt unmissverständlich: Eine Positivliste für Heimtiere wäre rechtswidrig und würde gegen Völkerrecht, EU-Recht und Grundgesetz verstoßen.

Das Gutachten ist auf der Webseite tierwohl-statt-heimtierverbot.de auf Deutsch und Englisch frei verfügbar.

Prof. Spranger legt in seinem Gutachten auf 167 Seiten dar, dass zwar strengere Maßnahmen zum Schutz von Tieren grundsätzlich zulässig seien, aber eine nationale Positivliste einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht bedeute. Ihre Einführung stelle außerdem im EU-Recht unter anderem einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit dar. Eine Positivliste verletze zudem Grundrechte wie die Berufsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Derartige Eingriffe seien nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren.

Angesichts der aktuell lauter werdenden Stimmen zur Einführung von Positivlisten oder politischen Entwicklungen wie in Spanien ist das Gutachten von großer Bedeutung für die deutsche, europäische und internationale Heimtierbranche.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.zzf.de/positionen/tierwohl-statt-heimtierverbot

Hier der Direktlink auf das Gutachten:

https://www.zzf.de/positionen/tierwohl-statt-heimtierverbot/gutachten