Wie wir aus gut unterrichteten Quellen erfahren haben, ist der Antrag, alle Arten der Schlangenkopffische (Channa) unter ein EU-weites Handels- und Haltungsverbot zu stellen, abgelehnt worden. Offenbar gerade noch rechtzeitig konnte der Widerspruch eingereicht werden, dem zufolge ein generelles Verbot einer ganzen Gattung ohne eine separate Riskoanalyse jeder einzelnen Art gegen das Gesetz ist.
Wir freuen uns sehr, dass in diesem Fall offenbar die Vernunft über den weltweit zunehmenden Populismus und völlig überzogenen Aktionismus siegte und dass u.a. auch unsere Engagement, das Channa-Verbot noch zu verhindern, dazu beigetragen hat, dass nun auch weiterhin Aquarianerinnen und Aquarianer in der EU diesen faszinierenden Beutegreifern in ihren Becken Heimatrecht gewähren dürfen.